1. Auf die Rechtsverweigerungsbeschwerde vom 6. Januar 2024 wird nicht eingetreten. 2. Die Rechtsverweigerungs-/Rechtsverzögerungsbeschwerde vom 17. Februar 2024 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Es wird keine Entschädigung gesprochen.