Am 2., 5. und 15. November 2023 tätigte der Beschwerdeführer weitere Eingaben und reichte zusätzliche Unterlagen ein. Der Aktennotiz vom 11. Dezember 2023 lässt sich entnehmen, dass der zuständige Gerichtspräsident H.________ dem Beschwerdeführer anlässlich eines Telefongesprächs erörterte, dass ein neuer Termin erst ab April 2024 angesetzt werden könne, weil er sich einer Operation unterziehen müsse. 5.3 Eine Rechtsverweigerung/-verzögerung durch das Regionalgericht ist nicht auszumachen.