Mit Schreiben vom 1. Oktober 2023 reichte sie einen zusätzlichen Beweisantrag ein. Der Straf- und Zivilkläger ersuchte seinerseits mit Eingabe vom 2. Oktober 2023 um Verschiebung des Verhandlungstermins sowie um Erstreckung der Beweismittelfrist. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 18. Oktober 2023 hiess das Regionalgericht die von allen Parteien gestellten Verschiebungsgesuche gut und setzte die Verhandlung vom 6. Dezember 2023 ab. Das Gesuch um Verlängerung der Beweismittelfrist des Straf- und Zivilklägers wurde gutgeheissen und die Beweismittelfrist bis Ende Oktober 2023 verlängert.