Mit Schreiben vom 24. Juni 2023 (Postaufgabe: 25. September 2023) ersuchte der Beschwerdeführer um Verschiebung der Hauptverhandlung und stellte Beweisanträge (Wiederholung der Einvernahme von F.________). Die Strafklägerin (Mutter des Beschwerdeführers) schloss sich mit Eingabe vom 30. Oktober 2023 (Postaufgabe: 30. September 2023) dem Gesuch um Verschiebung an und stellte ebenfalls weitere Beweisanträge. Mit Schreiben vom 1. Oktober 2023 reichte sie einen zusätzlichen Beweisantrag ein.