Verfahren PEN 23 161/162 vereinigt, die Vergleichsverhandlung, evtl. Hauptverhandlung auf den 6. Dezember 2023 festgesetzt und den Beschwerdeführer, den Straf- und Zivilkläger sowie die Strafklägerin mit der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen vorgeladen. Zudem wurde den Parteien eine zehntägige Frist angesetzt, um Beweisanträge zu stellen und zu begründen. Mit Schreiben vom 24. Juni 2023 (Postaufgabe: 25. September 2023) ersuchte der Beschwerdeführer um Verschiebung der Hauptverhandlung und stellte Beweisanträge (Wiederholung der Einvernahme von F.________).