vgl. auch Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen BK 22 522 vom 30. Mai 2023) und mit Verfügungen vom 27. Juni 2023 (Eingang: 28. Juni 2023) die Akten O 22 10917 (Einsprache des Straf- und Zivilklägers gegen den Strafbefehl vom 2. Juni 2023) sowie O 22 3648 (Einsprache des Beschwerdeführers gegen den Strafbefehl vom 2. Juni 2023) an das Regionalgericht zur Durchführung des Hauptverfahrens überwiesen hat. Das Regionalgericht hat mit Vorladung vom 19. September 2023 das Verfahren PEN 23 237 betreffend den Straf- und Zivilkläger wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht, mehrfach begangen, mit dem vorliegenden