Am 19.09.2023 erging die Vorladung für die Verhandlung vom 06.12.2023. Unter anderem auf Gesuch des Beschwerdeführers wurde der Termin abgesetzt. Ein neuer Termin wurde angesichts der Beanspruchung des Unterzeichnenden durch ein Tötungsdelikt vor Weihnachten und der Notwendigkeit eines medizinischen Eingriffs im Januar mit anschliessender sechswöchiger Rekonvaleszenz noch nicht angesetzt. Nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz voraussichtlich am 11.03.2024 und nach Erhalt der