Mit Verfügungen vom 2. Juni 2023 befand die Staatsanwaltschaft alsdann über die zahlreichen Beweisanträge des Beschwerdeführers und der Strafklägerin sowie das Gesuch der Strafklägerin um Akteneinsicht in allfällig gegen den Straf- und Zivilkläger ergangene Strafbefehle. Gleichentags erliess sie die Einstellungsverfügungen sowie die Strafbefehle gegen den Beschwerdeführer und den Straf- und Zivilkläger.