Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers (S. 2 der Beschwerde vom 6. Januar 2024) trifft es nicht zu, dass eine einjährige Zuständigkeitsstreitigkeit zwischen der bernischen und baslerischen Staatsanwaltschaft bestanden hat. Weiter geht aus den Akten hervor, dass die Staatsanwaltschaft am 14. Februar 2023 zur Einigungsverhandlung vom 3. März 2023 eingeladen hatte, wobei sie den Parteien anlässlich der Einigungsverhandlung eine Überlegungsfrist von 14 Tagen bezüglich einer möglichen Einigung gewährte. Nachdem der Rechtsvertreter des Straf- und Zivilklägers auf Nachfrage am 5. April 2023 mitgeteilt hatte, dass kein Vergleich abgeschlossen werden