Antrag vom 14. Januar 2023 betreffend Publikation des Strafbefehls O 21 11506 [vgl. das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 18. April 2023 unter Hinweis auf die Verfügung vom 5. August 2022]) eingereicht und damit offensichtlich einer rascheren Erledigung des Verfahrens entgegengewirkt hat. Dem vorliegenden Strafverfahren geht ein langjähriger Nachbarschaftsstreit zwischen dem Beschwerdeführer, dem Straf- und Zivilkläger sowie der Strafklägerin (Mutter des Beschwerdeführers) voraus.