BSG 761.111), Widerhandlung gegen das kantonale Baugesetz (BauG; BSG 721.0) sowie mehrfach begangener Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG; BSG 311.1) zum Nachteil von D.________ (Strafklägerin gegen den Beschuldigten 2; nachfolgend: Strafklägerin) hängig. Mit Eingabe vom 6. Januar 2024 reichte der Beschwerdeführer eine als «Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Oberland / Strafverfahren O 22 3648 wegen ‹übler Nachrede›» betitelte Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen ein und stellte folgende Rechtsbegehren: 1.