1. Beim Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) ist unter den Verfahrensnummern PEN 23 161/162 und 23 237 ein Strafverfahren gegen A.________ (Beschuldigter 1/Beschwerdeführer; nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen mehrfach begangener übler Nachrede zum Nachteil von B.________ (Beschuldigter 2/Straf- und Zivilkläger gegen den Beschuldigten 1; nachfolgend: Strafund Zivilkläger) sowie ein Strafverfahren gegen den Straf- und Zivilkläger wegen Hausfriedensbruchs, Widerhandlung gegen die kantonale Strassenverkehrsverordnung (StrVV; BSG 761.111), Widerhandlung gegen das kantonale Baugesetz (BauG;