1. Es wird davon Kenntnis geben, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das Protokoll der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme des Beschwerdeführers vom 6. Mai 2024 am 13. Mai 2024 eingereicht hat. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.