Genanntes Urteil wurde vom Bundesgericht aus formellen Gründen aufgehoben; das Neubeurteilungsbeurteilungsverfahren SK 23 265 ist derzeit beim Obergericht des Kantons Bern hängig. Überdies ist beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 23 41 vom 20. April 2023 hängig (vgl. zum Ganzen den Strafregisterauszug des Beschwerdeführers vom 20. Oktober 2023). Gemäss dem im Rahmen des Strafverfahrens SK 22 34 eingeholten forensischpsychiatrischen Gutachten von Dr. med. K.________ vom 30. August 2022 ist beim Beschwerdeführer aus psychiatrischer Sicht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit da-