der Straftatbestand der Drohung schützt das Rechtsgut der persönlichen Freiheit. Mithin schützen beide genannten Straftatbestände Rechtsgüter, die mit demjenigen von Leib und Leben verwandt sind. Das Vortatenerfordernis ist damit erfüllt. Darüber hinaus wurde der Beschwerdeführer mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 22 34 vom 1. November 2022 unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer 36- monatigen Freiheitsstrafe und einer zwanzigjährigen Landesverweisung verurteilt. Genanntes Urteil wurde vom Bundesgericht aus formellen Gründen aufgehoben;