8 Opfer schildert, durchaus im Bereich des Möglichen, dass sich der Beschwerdeführer an der Hand verletzte, in der er das Messer gehalten hatte. Dass D.________ den Beschwerdeführer mit dem Messer bedroht haben und sich der Beschwerdeführer nach seiner eigenen Darstellung verletzt haben soll, als er D.________ das Messer habe wegnehmen wollen, erscheint mit Blick auf das Verletzungsbild eher weniger wahrscheinlich (vgl. Fotoblatt 8 zum Rapport Forensik vom 15. Dezember 2023).