7 Beschwerdeführer einräumt, seinen Fuss benutzt zu haben, um die anderen wegzustossen, damit D.________ nicht ans Messer komme (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 18. Januar 2024, S. 3 Z. 83-84). Im Übrigen ist festzuhalten, dass auch aufgrund der fotografisch dokumentierten Striemen im Kopfbereich des Opfers nicht ausgeschlossen werden kann, dass Fusstritte dagegen ausgeübt wurden (vgl. Fotoblatt 2 zum Rapport Forensik vom 15. Dezember 2023). 6.3.3