Er sei hingegangen und habe schlichten wollen. Weiter habe er gesehen, wie derjenige, der ausgerastet und ins Polizeiauto verladen worden sei (Anmerkung der Kammer: der Beschwerdeführer), ein Messer gezückt habe (delegierte Einvernahme von E.________ vom 19. Oktober 2023, S. 2 Z. 23-24, 30-31, 49-52 und 60-62). Es sei ihm dann zu heiss geworden, weshalb er etwas zurückgegangen sei. Als er zurückgeschaut habe, habe er gesehen, dass derjenige, der ausgerastet sei (Anmerkung der Kammer: der Beschwerdeführer), geblutet habe (a.a.O., S. 2 Z. 24-26 und 33-34).