6 wer es gesehen habe. Im Übrigen ist festzuhalten, dass diese Präzisierung erfolgt war, bevor ihm vorgehalten wurde, dass sich I.________ nicht mehr daran erinnern konnte, Tritte gesehen zu haben (a.a.O., S. 3 Z. 93-94). Dass D.________ sich bei der zweiten Befragung nicht mehr daran erinnern konnte, an welcher Hand sich der Beschwerdeführer verletzt hatte und fälschlicherweise auf die linke Hand schloss (a.a.