dergegebenen Feststellungen und Beobachtungen der Kantonspolizei Bern und zum anderen anhand der Aussagen des mutmasslichen Opfers vom 19. Oktober 2023 und von E.________ vom 19. Oktober 2023. Im Hinblick auf den Entscheid KZM 24 66 vom 24. Januar 2024 betreffend die Verlängerung der Untersuchungshaft wurde seitens des Zwangsmassnahmengerichts daran angeknüpft. Namentlich vor dem Hintergrund der am 8. November 2023 von F.________, am 15. November 2023 von G._____