3 4.2 Dem Beschwerdeführer wird im Zusammenhang mit den Vorkommnissen vom 19. Oktober 2023 insbesondere vorgeworfen, D.________ mit den Fäusten gegen den Kopf geschlagen, mit einem Messer bedroht und damit eine Stichbewegung gegen dessen Körper gemacht zu haben. Anschliessend soll er D.________ nochmals mit Faustschlägen und neu auch mit Fusstritten, insbesondere gegen den Kopf, traktiert haben. 4.3 Der Beschwerdeführer gibt zwar zu, D._____