Zudem stellte der Beschwerdeführer den sinngemässen Antrag, es sei ihm auch für das Beschwerdeverfahren Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigerin beizuordnen. Am 30. April 2024 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und gab dem Zwangsmassnahmengericht und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Gleichzeitig stellte sie fest, dass die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers unter Beiordnung von Rechtsanwältin B.________ auch für das Beschwerdeverfahren gilt.