Die dagegen bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) erhobene Beschwerde zog er mit Eingabe vom 8. November 2023 zurück, worauf das Beschwerdeverfahren BK 23 457 mit Beschluss vom 13. November 2023 als erledigt abgeschrieben wurde. Mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts KZM 24 66 vom 24. Januar 2024 wurde die Untersuchungshaft um drei Monate verlängert. Am 16. April 2024 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft um weitere drei Monate, d.h. bis am 18. Juli 2024 (KZM 24 701).