Der Beschwerdeführer wurde am 19. Oktober 2023 festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde er am 21. Oktober 2023 vom Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) für die Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft versetzt (KZM 23 1420). Die dagegen bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) erhobene Beschwerde zog er mit Eingabe vom 8. November 2023 zurück, worauf das Beschwerdeverfahren BK 23 457 mit Beschluss vom 13. November 2023 als erledigt abgeschrieben wurde.