die unmittelbar bevorstehende Verhandlung dürfe dabei kein Entscheidfaktor sein. CHF 15'000.00 seien eine enorme Summe, die Eltern wären bereit, dafür aufzukommen. Die Beschwerdeführerin würde sich hüten, ihre Eltern um die Kaution zu bringen. Sofern dies als notwendig erachtet werde, könne zusätzlich zu den bereits erwähnten Ersatzmassnahmen auch ein striktes Kontaktverbot gegen E.________ angeordnet werden. Die Freiheitsrechte und die Kosten einer Inhaftierung würden alle anderen Faktoren überwiegen, weshalb die Haftentlassung geboten sei.