Ob der Verhandlungszeitplan eingehalten werden kann, kann im Vorfeld einer Hauptverhandlung nicht mit abschliessender Sicherheit gesagt werden. Im Rahmen der Hauptverhandlung kann es durchaus zu unvorhersehbaren Unwägbarkeiten kommen, die eine Unterbrechung oder schlimmstenfalls sogar ein Verschieben des Gerichtstermins notwendig machen. Es erscheint daher angezeigt und auch sinnvoll, einen zeitlichen Spielraum vorzusehen, damit das Regionalgericht auf allfällige Verzögerungen im Verhandlungsplan reagieren kann. Zudem be-