Die Beschwerdeführerin wurde am 2. Februar 2022 festgenommen und befindet sich seither durchgehend in Haft. Die vorinstanzlich angeordnete Sicherheitshaft bis zum 20. Juni 2024 führt zu einer Haftdauer von insgesamt knapp 29 Monaten. Mit Blick auf den gegenüber der Beschwerdeführerin angeklagten Vorwurf des Mordes (evtl. vorsätzliche Tötung) und die diesbezügliche Strafdrohung (Art. 112 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB; SR 311.0]: lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bzw. evtl. Art.