Berichtsrapport der Kantonspolizei, H.________, vom 1. April 2022 zur informellen Befragung der damaligen Lehrerin von E.________ sowie Nachtrag dazu vom 5. April 2022). Daraus ergibt sich, dass das Geschehene bzw. seine Beobachtung E.________ sehr stark beschäftigt hat und er deswegen auch in psychologischer Behandlung war. Weiter hatte er gemäss Angaben seiner Mutter auch Angst, dass ihm etwas angetan werde, wenn er erzähle, was er gesehen habe (Einvernahme G.________ vom 18. Februar 2022, S. 9, Rz. 356 f.). Auch aus den Aussagen von E._