Es trifft zu, dass das Regionalgericht Bern-Mittelland den Antrag auf Einvernahme von E.________ mit Verfügung vom 23. April 2024 abgelehnt hat. Dazu ist jedoch festzuhalten, dass es sich dabei nicht um einen Entscheid des Kollegialgerichts, sondern um einen Entscheid des verfahrensleitenden Gerichtspräsidenten handelt. Ob das – in Fünferbesetzung urteilende – Kollegialgericht zum gleichen Schluss kommen wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Abgelehnte Beweisanträge können anlässlich der Hauptverhandlung erneut gestellt werden.