Dieser sei heute nicht mehr ein zwölfjähriger Junge, sondern ein 14-jähriger Teenager und es dürfe anhand seines bisherigen Verhaltens von ihm erwartet werden, dass er sich im unwahrscheinlichen Falle eines Einflussversuchs bei den Behörden oder seinen Ansprechpersonen melden würde, wie er dies ja schon bei seinen angeblichen Wahrnehmungen im Februar 2022 getan habe. Es stelle sich die Frage, auf wen oder was überhaupt noch mit Verdunkelungsabsicht eingewirkt werden könne und wie weit ein allfälliger Schutzbedarf einer Auskunftsperson, die nicht mehr befragt werde, gehen soll, zu-