2 massnahmengericht eine Frist zur Stellungnahme und forderte letzteres zur Zustellung der Haftakten (inkl. Vorakten) auf. Mit gleicher Verfügung stellte sie fest, dass die der Beschwerdeführerin/Beschuldigten gewährte amtliche Verteidigung auch im Beschwerdeverfahren gilt, zog die amtlichen Akten der Verfahren BK 22 171 und BK 22 302 bei und ersuchte das Regionalgefängnis D.________ (Ortschaft) um Einreichung des Besuchsjournals.