Am 16. April 2024 entschied das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag des Regionalgerichts, dass die über A.________ angeordnete Sicherheitshaft bis zum Zeitpunkt des Urteils des erstinstanzlichen Gerichts, längstens jedoch bis zum 20. Juni 2024 verlängert wird. Gegen diesen Verlängerungsentscheid erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 29. April 2024 Beschwerde und stellte die folgenden Anträge: