Am 25. Januar 2024 erhob die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) beim Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) Anklage gegen A.________ wegen Mordes, evtl. vorsätzlicher Tötung (PEN 24 40). Mit Entscheid vom 1. Februar 2024 ordnete das Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft bis am 24. April 2024 an. Am 16. April 2024 entschied das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag des Regionalgerichts, dass die über A.________ angeordnete Sicherheitshaft bis zum Zeitpunkt des Urteils des erstinstanzlichen Gerichts, längstens jedoch bis zum 20. Juni 2024 verlängert wird.