Zeitpunkt zwar nicht mehr zuverlässig festgestellt werden. Allerdings können die in der Ferienwohnung anwesenden fünf Kolleginnen und Kollegen des Beschuldigten und der Beschwerdeführerin (insbesondere E.________ und F.________) sowie der Beschuldigte selbst Angaben bezüglich des Zustandes der Beschwerdeführerin am besagten Abend machen, etwa ob diese stark alkoholisiert wirkte, teilweise abwesend war etc. Durch die Einvernahme dieser Personen können der derzeit nicht gänzlich klare körperliche Zustand der Beschwerdeführerin und deren allfällige Widerstandsunfähigkeit weiter abgeklärt werden.