WEDER, in: StGB / JStG Kommentar, 21. Aufl. 2022, N. 25b zu Art. 189 StGB; Urteil des Bundesgerichts 6B_826/2017 vom 26. Januar 2018 E. 1.6.5). Sexuelle Handlungen sind insbesondere das Berühren der nackten Brust einer Frau (auch unter dem Büstenhalter oder unter den Kleidern), das längere oder intensive Betasten des weiblichen oder männlichen Geschlechtsteils über der Kleidung oder ein spürbarer oder lang anhaltender Griff an die Brust einer Frau über den Kleidern.