Sie habe die Augen geschlossen, um sich etwas zu entspannen. Plötzlich habe die Privatklägerin gespürt, dass der Beschuldigte mit seiner Hand in ihren Bikini gegriffen, ihre linke Brust angefasst und einmal gut zusammengedrückt habe. Sie sei in einer Schockstarre gewesen, da sie nicht mit einem solchen Verhalten des Beschuldigten gerechnet habe. Danach habe er ihr Handgelenk genommen und mit ihrer Hand über der Badehose sein erregtes Glied gestrichen. Schliesslich habe er ihr mit ein bis zwei seiner Finger über die Lippen gestrichen