Am letzten Abend hätten sie eine Abschlussparty veranstaltet, wobei Alkohol konsumiert worden sei. Schliesslich sei der Privatklägerin übel geworden. Der Beschuldigte habe sie auf die Toilette begleitet und ihr die Haare gehalten, als sie sich habe übergeben müssen. Er sei dabei auf dem Rand der Badewanne gesessen, habe der Privatklägerin den Rücken gestreichelt und ihr gut zugesprochen. Nachdem sie sich zwei Mal übergeben habe, habe sie sich zwischen seinen Beinen auf den Boden gesetzt und sich an seinen Beinen angelehnt, um sich auszuruhen. Sie habe die Augen geschlossen, um sich etwas zu entspannen.