Er habe es akzeptiert und nicht gewusst, was machen (09:50). An der Videoeinvernahme vom 13. Dezember 2022 gab er an, er sei nicht einverstanden gewesen, aber habe den Beschuldigten nicht gehindert; wenn er nein gesagt habe, habe der Beschuldigte darauf bestanden (14:19). Mit Blick darauf sowie die vorerwähnten Aussagen des Beschuldigten bestehen Hinweise, dass der Beschwerdeführer (kognitiv) allenfalls nicht in der Lage war, sich zur Wehr zu setzen, und der Beschuldigte dies wusste.