9 14.19, S. 3). Allerdings bleibt die Frage, ob er auch fähig war, sich gegen solche Handlungen zur Wehr zu setzen. 6.4 Der Beschuldigte sagte aus, der Beschwerdeführer könne sich zur Wehr setzen, wenn er dies wolle. Er sei aber eher der Typ, der sich habe schlagen lassen. Er wisse nicht, wie weit der Beschwerdeführer sich zur Wehr setzen könne (Einvernahme vom 3. März 2022, Z. 157 ff.).