Er war auch in der Lage, den Charakter der Handlungen einzuordnen. Offenbar war er sich im Zusammenhang mit seinem Pornografiekonsum nicht sicher, ob das Schauen gewisser Sequenzen strafbar sei, und erkundigte sich diesbezüglich beim befragenden Polizisten. Er scheint damit grundsätzlich differenzieren und verstehen zu können, dass sexuelle Handlungen verboten sein können. Das kommt auch in seiner bereits zitierten Aussage zum Ausdruck, wonach er im Rahmen der Berührungen durch den Beschuldigten Angst gehabt habe, «de se faire enculer» (Einvernahmeprotokoll vom 16. Dezember 2022,