Das kann in diesem Stadium des Verfahrens indessen offenbleiben, da eine Strafbarkeit sowohl nach neuem als auch altem Recht nicht ausgeschlossen ist. 6.2 Der Beschuldigte wird in erster Linie verdächtigt, sexuelle Handlungen an einer geistig eingeschränkten und bedingt zur Gegenwehr fähigen Person vorgenommen zu haben (vgl. auch Formular erkennungsdienstliche Erfassung vom 3. März 2022). Es geht daher um die Frage, ob der Beschwerdeführer die Möglichkeit und Fähigkeit hatte, einem sexuellen Kontakt selbstbestimmte Grenzen zu setzen.