7 (Z. 198 f.). Die Aussagen des Beschuldigten im Zusammenhang mit dem angedrohten Verbot, die Katzen zu sehen, erscheinen ausweichend bzw. ausschweifend. Der Beschuldigte machte hierzu in jeder seiner Einvernahme einen anderen Kontext geltend (Einvernahmen vom 3. März 2022, Z. 242 ff.; vom 15. Mai 2023, Z. 126 ff. sowie vom 27. Juni 2023, Z. 258 ff.). Auch seine Angaben im Zusammenhang mit den auf seinem Laptop und seinem Handy aufgefundenen Fotos mit erotischem und pornografischem Inhalt überzeugen nicht (Einvernahmen vom 15. Mai 2023, Z. 297 ff.