Der Umstand, dass der Beschwerdeführer angab, der Beschuldigte sei immer angezogen gewesen und er habe kein steifes Glied beim Beschuldigten festgestellt, schliesst einen solchen Bezug nicht offensichtlich aus. 5.2 Gemäss den Aussagen seiner Mutter erzählte der Beschwerdeführer ihr bereits ca. sechs Monate nach den Furunkeln, dass der Beschuldigte ihm die Schamhaare rasiert und gesagt habe, das verhindere die Furunkel (Einvernahme E.________ vom 16. Februar 2022, Z. 67 ff.), was die späteren Aussagen des Beschwerdeführers, wonach die Initiative vom Beschuldigten gekommen sei, bestätigt.