Das kommt auch in anderen Aussagen zum Ausdruck. So gab er an, im Rahmen der Berührungen durch den Beschuldigten Angst gehabt zu haben, «de se faire enculer» (Protokoll Videoeinvernahme vom 16. Dezember 2022 betreffend Einvernahme vom 13. Dezember 2022, 14.19, S. 3). Der Beschwerdeführer ging weiter davon aus, der Beschuldigte sei homosexuell und in ihn verliebt. Der Umstand, dass der Beschwerdeführer angab, der Beschuldigte sei immer angezogen gewesen und er habe kein steifes Glied beim Beschuldigten festgestellt, schliesst einen solchen Bezug nicht offensichtlich aus.