Er sei hypersensibel und habe gedacht, das sei, um ihm zu helfen. Danach habe er gemerkt, dass der Beschuldigte das mehrmals gemacht habe (Protokolle der Videoeinvernahmen vom 14. März 2022 betreffend Einvernahme vom 28. Februar 2022, 09:31 sowie vom 16. Dezember 2022, 14:19, S. 3). Entgegen der Vorbringen des Beschuldigten sprechen diese Aussagen dafür, dass der Beschwerdeführer, jedenfalls mit der Zeit, von über die Pflege hinausgehenden Berührungen ausgegangen ist. Zumindest subjektiv hat er offensichtlich einen Sexualbezug hergestellt. Das kommt auch in anderen Aussagen zum Ausdruck.