Diese meldete sich am 25. Januar 2022 auf dem Polizeiposten, nachdem sie per E-Mail von der Mutter des Beschwerdeführers darüber informiert worden war, der Beschwerdeführer habe ihr erzählt, der Beschuldigte habe ihn im Genitalbereich angefasst. Es ist unbestritten, dass der Beschwerdeführer im Sommer 2020 unter Furunkeln im Genitalbereich gelitten hatte, was eine Pflege mit einer antibiotischen Crème bzw. Pads erfordert hatte. Die Behandlung dauerte auch während der Ferien beim Beschuldigten an. Der Beschuldigte übernahm diese Behandlung und berührte den Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang an den Hoden.