Seit Sommer 2019 verbringt er regelmässig, d.h. ca. einmal im Monat, das Wochenende beim Beschuldigten und dessen Frau, welche ein Bed & Breakfast führen. Vom 19. bis 31. Juli 2020 und vom 18. bis 23. Juli 2021 verbrachte er jeweils Sommerferien beim Beschuldigten. Das vorliegende Verfahren kam durch die Beiständin des Beschwerdeführers in Gang. Diese meldete sich am 25. Januar 2022 auf dem Polizeiposten, nachdem sie per E-Mail von der Mutter des Beschwerdeführers darüber informiert worden war, der Beschwerdeführer habe ihr erzählt, der Beschuldigte habe ihn im Genitalbereich angefasst.