3. 3.1 Den Vorwürfen liegt folgendes (unbestrittenes) Rahmengeschehen zugrunde: Der Beschwerdeführer, geb. 1991, welcher gemäss den Aussagen seiner Mutter den geistigen Entwicklungsstand eines Zwölfjährigen aufweist und verbeiständet ist (vgl. Einvernahme E.________ vom 16. Februar 2022, Z. 27 f. sowie Z. 144 ff.), befindet sich unter der Woche in der F________ (Stiftung). Seit Sommer 2019 verbringt er regelmässig, d.h. ca. einmal im Monat, das Wochenende beim Beschuldigten und dessen Frau, welche ein Bed & Breakfast führen.