Dagegen reichte der Strafund Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 25. April 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen mit der Aufforderung, Anklage gegen den Beschuldigten zu erheben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien dem Staat aufzuerlegen und dem Beschwerdeführer sei eine angemessene Entschädigung für seine Vertretungskosten zuzusprechen, allenfalls sei dem Beschwerdeführer für