6 fallen, nachdem der Beschwerdeführer die Vorwürfe weitestgehend bestritten hatte und nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein Beweisverfahren durchgeführt werden musste. Es wäre voraussichtlich befunden worden, dass es im Rahmen der Urteilsfindung wichtig sei, dass sich das Regionalgericht ein persönliches Bild vom Beschwerdeführer machen könne. Trotz der grossen Wahrscheinlichkeit eines bedingten Strafvollzugs galt es, dessen Anwesenheit im Strafverfahren zu gewährleisten.